Registrieren Sie sich auch in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten (insbesondere Telefonnummer / gegenwärtiger Aufenthaltsort inkl. genauer Adresse sowie Aufenthaltsdauer) aktuell sind.
Die deutsche Botschaft Khartum ist bis auf Weiteres geschlossen.
Vor Reisen nach Sudan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden dringend aufgefordert, Sudan zu verlassen.
Seit dem 15. April 2023 kommt es zu schweren bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem sudanesischen Militär und der paramilitärischen Gruppe Rapid Support Forces (RSF) in Khartum und anderen Landesteilen. Auch der Flughafen in Khartum ist von den bewaffneten Auseinandersetzungen betroffen; der Flugbetrieb ist ausgesetzt. Die Lage ist volatil, unübersichtlich und kann sich sehr schnell ändern.
Verfolgen Sie die aktuellen Reise-und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts, auch bezüglich noch möglicher Ausreiseoptionen. Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die die lokalen und - mit der gebotenen Vorsicht - sozialen Medien. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten (insbesondere Telefonnummer / gegenwärtiger Aufenthaltsort inkl. genauer Adresse sowie Aufenthaltsdauer) aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall umgehend.
Die Evakuierungen sind einstweilen abgeschlossen. Das Auswärtige Amt beobachtet die Lage in Sudan weiterhin sehr genau. Jetzt noch in Sudan verbliebene deutsche Staatsangehörige und auch Personen mit deutschem Aufenthaltstitel, die aus Sudan ausreisen wollen, müssten ihre Ausreise jedoch eigenständig organisieren. Nach unserem Kenntnisstand besteht die Möglichkeit, von Port Sudan aus mit mit interantionalen Flügen in die Region auszureisen oder auf dem Landweg in Nachbarstaaten. Da die Lageentwicklung vor Ort schwer absehbar ist, wägen Sie das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort stets sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass eine Ausreise nach Deutschland grundsätzlich nur für die Personen möglich ist, die entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen gültigen deutschen Aufenthaltstitel besitzen. Für alle anderen Personen (einschließlich Familienangehörige von Personen mit deutschem Aufenthaltstitel) muss zunächst ein Visumsverfahren durchlaufen werden. Die Zuständigkeit für Visumsanträge wurde für die Zeit der Schließung der Botschaft Khartum an die Botschaften Addis Abeba, Kairo und Nairobi übertragen.
In DRINGENDEN NOTFÄLLEN außerhalb der offiziellen Dienstzeiten sowie an Feiertagen können Sie sich auch an den Bereitschaftsdienst der Botschaft Kairo wenden:
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.
Barrierefreiheit: Der Besuchereingang der Botschaft sowie der Zugang zur Pass- und Visastelle ist barrierefrei. Der Zugang zum Haupteingang ist nur bedingt barrierefrei. Treppenstufen erschweren den Zugang.