Die Deutsche Botschaft Khartum bleibt bis auf weiteres als Infektionsschutzmaßnahme für den regulären Publikumsverkehr geschlossen. Bitte sehen von Sachstandsanfragen zu laufenden Visaverfahren zum aktuellen Zeitpunkt ab.
Seit der 39. Kalenderwoche bietet die Botschaft wieder regulär Kopie- und Unterschriftsbeglaubigungstermine an.
Seit der 38. Kalenderwoche werden zunächst wieder Termine für die folgenden Kategorien vergeben:
- Studium und Arbeitsaufnahme (entsprechend den genannten Ausnahmefällen)
- Familiennachzug zum Deutschen / nicht- Schutzberechtigen Familienangehörigen
- Beantragung eines deutschen Reisepasses
Antragsberechtigt sind Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sudan haben.
Bereits bei der Registrierung zur Terminvergabe sowie bei der Terminbuchung muss der Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Sudan erbracht werden. Dies trifft sowohl für Antragssteller ohne Sudanesische Staatsangehörigkeit wie auch für Sudanesische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Sudan zu.
Antragssteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Land als dem Sudan, wenden sich bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung.
Hinweis zum Flugverkehr
Es gibt veränderte Einreisebestimmungen am Flughafen Khartum. Die Einreise ist nur noch gegen Vorlage eines negativen Covid-19-Tests möglich. Es ist unklar, ob trotz eines solchen Nachweises noch zusätzliche medizinische Untersuchungen wie Fiebermessung bei der Einreise durchgeführt werden. Für Reisende mit vorherigem Aufenthalt oder Transit in Süd-Afrika, Großbritannien und den Niederlanden ist zusätzlich eine 14-tägige häusliche Quarantäne nach Ankunft im Sudan zwingend vorgeschrieben
Bitte informieren Sie sich auch über die stets aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Sudan.
Deutsche Staatsangehörige die sich aktuell im Sudan aufhalten werden gebeten sich unverzüglich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) einzutragen.
Bitte beachten Sie, dass in Deutschland weiterhin Einreisebeschränkungen und in den meisten Bundesländern auch eine Quarantänepflicht nach Einreise bestehen. Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundespolizei, des Bundesministerium des Innern www.bmi.bund.de und bei den Behörden Ihres Wohnorts.