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Visum für die Familienzusammenführung sudanesischer Staatsangehöriger

16.09.2025 - Artikel

Für die Beantragung eines nationalen Visums für die Familienzusammenführung legen Sie bitte folgende Unterlagen bei Antragstellung persönlich vor. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer von einem anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung ins Deutsche und 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden. Laminierte Unterlagen werden nicht akzeptiert. Für jedes eingereichte Dokument im Original muss eine Kopie eingereicht werden. Unvollständige Anträge können abgelehnt werden.

Vollständig ausgefülltes Antragsformular: VIDEX-Antragsvordruck für nationale Visa

Ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen.

Ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist mit Kopie der Datenseite und aller Visa / Einreisestempel - im Original mit 1 Kopie

  • Auszug aus dem sudanesischen Nationalregister; falls vorhanden: Geburtsurkunde des Antragstellenden - im Original mit 1 Kopie
  • Falls vorhanden: Taufurkunde - im Original mit 1 Kopie
  • Falls vorhanden: Scheidungsurkunde oder Anerkennung der Scheidung in Deutschland - im Original mit 1 Kopie
  • Falls vorhanden: Sterbeurkunde - im Original mit 1 Kopie

Ein höchstens ein Jahr altes anerkennungsfähiges Sprachzertifikat der Stufe A1 Deutsch im Original mit 1 Kopie. Weitere Details sowie Ausnahmeregelungen, bei denen auf die Vorlage des Nachweises der Deutschkenntnisse verzichtet wird, können Sie dem Merkblatt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge entnehmen. Es muss nur die Prüfung A1 bei einem der hier genannten Anbieter bestanden werden. Die einfachen deutschen Sprachkenntnisse können auf jede Art und Weise erlernt werden (z.B. Online-Kurs, etc.)

  • Bei Nachzug zu einem Ehegatten, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Nachweis des Aufenthaltsstatus des in Deutschland lebenden Ehegatten und Kopie des Passes
  • Sofern der Ehegatte in Deutschland schutzberechtigt ist: BAMF-Anerkennungsbescheid des Familienangehörigen in Deutschland incl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter; 1 Kopie
  • Falls vorhanden: Farbkopien in guter Qualität der Ein- und Ausreisestempel und Visa der in Deutschland lebenden Person für Sudan, 1 Kopie
  • Falls vorhanden: Kopie der Einbürgerungsurkunde in Deutschland der in Deutschland lebenden Person
  • Falls vorhanden: Nachweis der aktuellen oder früheren sudanesischen Staatsangehörigkeit der in Deutschland lebenden Person, 1 Kopie
  • Nachweise der Sprach- und Integrationskurse der in Deutschland lebenden Person, 1 Kopie
  • Erweiterte Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehegatten – im Original mit 1 Kopie
  • je 1 Kopie der drei letzten Gehaltsbescheinigungen der in Deutschland lebenden Person
  • Mietvertrag der in Deutschland lebenden Person, 1 Kopie
  • Arbeitsvertrag der in Deutschland lebenden Person, 1 Kopie

Falls vorhanden: Fristwahrende Anzeige, 1 Kopie

  • Urkunde der kirchlichen Eheschließung - im Original mit 1 Kopie
  • Fotos der Unterzeichnung bei der kirchlichen Eheschließung

  • überbeglaubigter, handgeschriebener Ehevertrag der muslimischen Eheschließung - im Original mit 1 Kopie
    Hinweis: Die Überbeglaubigung muss durch das sudanesische Außenministerium durchgeführt werden.
  • maschinengeschriebene Registrierung der Ehe- im Original mit 1 Kopie
  • mit Stellvertretung bei der Eheschließung: Schriftliche, notariell beglaubigte Vertretungsvollmacht von der vertretenen Person zugunsten des Vollmachtnehmers zur Vornahme der Eheschließung - im Original mit 1 Kopie
  • mit Stellvertretung bei der Eheschließung: Kopie des Auszuges aus dem Nationalregister des Vertreters, 1 Kopie
  • mit Beteiligung eines nicht-sudanesischen Ehegatten/-gattin: Nachweis der persönlichen Anwesenheit bei Eheschließung, z.B. qualitativ gute Farbkopie der Ein-/Ausreisestempel und Fotos der Eheschließung und Feier, auf denen das Paar zusammen mit den Gästen zu sehen ist (keine Fotoshootings)

  • amtliche Heiratsurkunde bzw. Nachweis des Sorgerechts des in Deutschland wohnhaften Elternteils (z.B. gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss) - im Original mit 1 Kopie
  • ab einem Alter von 16 Jahren und alleiniger Verlegung des Lebensmittelpunkts Sprachnachweis C1 - im Original mit 1 Kopie

Die Gebühren betragen 75 EUR (zahlbar in bar in Landeswährung zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft), sofern der in Deutschland lebende Ehegatte nicht die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt. Bei der Antragsannahme werden digitale Fingerabdrücke aller 10 Finger abgenommen. Je nach Lage des Falles können weitere Nachweise gefordert werden.

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