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15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik - Sudan
Seit dem Sturz des Langzeitherrschers Al Baschir im April 2019 hatte Sudan unter einer zivilgeführten Übergangsregierung bis 2021 viele Fortschritte im Menschenrechtsbereich erzielt. Freie Meinungsäußerung...
Entwicklung der Menschenrechtslage im Berichtszeitraum
Seit dem Sturz des Langzeitherrschers Al Baschir im April 2019 hatte Sudan unter einer zivilgeführten Übergangsregierung bis 2021 viele Fortschritte im Menschenrechtsbereich erzielt. Freie Meinungsäußerung und die Entfaltung der Zivilgesellschaft war in einer lange nicht gesehenen Weise wieder möglich. Es wurde u. a. die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) unter Strafe gestellt und Formen der Körperstrafe abgeschafft.
Im Berichtszeitraum gab es jedoch insgesamt bedeutende Einschnitte. Am 25. Oktober 2021 übernahm das Militär gewaltsam die Macht. Regelmäßige Proteste gegen die Militärs wurden zum Teil gewaltsam aufgelöst. Über 100 Menschen wurden dabei getötet, tausende verletzt. Es gab mehrere Fälle sexueller Gewalt durch die Sicherheitskräfte. Auch auf dem Land, insbesondere in Darfur, wurden bei Gewaltausbrüchen zahlreiche Menschen getötet und vertrieben. Die Zentralregierung ist nicht in der Lage die Bevölkerung ausreichend zu schützen. Verletzungen von Freiheitsrechten sowie Defizite im Bereich von Teilhaberechten und der Meinungsfreiheit stellen große Herausforderungen dar.
Umsetzung von Menschenrechtsverpflichtungen / Menschenrechtspolitik
Sudan hat bis zum Militärputsch durch internationale Kooperation Fortschritte gemacht. Gesetzesänderungen im Menschenrechtsbereich wurden allerdings nicht systematisch umgesetzt.
Die Präsenz der Vertretung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen (VN) für Menschenrechte (OHCHR) wird weiterhin geduldet. Der im November 2021 berufene VN Menschenrechtsexperte, Adama Dieng, wurde im Berichtszeitraum zwei Mal in Sudan empfangen und konnte seinem Mandat nachkommen. Eine Resolution zur Berichterstattung des OHCHR konnte im Juni 2022 mit Zustimmung von Sudan im Konsens verabschiedet werden.
Einen Kabinettsbeschluss vom April 2021, der VN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) beizutreten, hat Sudan nicht umgesetzt. Seit dem Militärputsch ruhen jegliche Reforminitiativen.
Auswirkungen deutscher und europäischer Projektarbeit
Deutschland setzt sich für ein zivil-geführtes, demokratisches und rechtstaatliches Sudan mit einer starken Zivilgesellschaft ein. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit ihren Partnern:
1. durch Workshops für die Zivilgesellschaft in Khartum und der Peripherie die Ausarbeitung von Vorschlägen für eine neue Verfassung unterstützt;
2. den demokratischen Kapazitätsaufbau während der Transition gefördert, u. a. durch ein Symposium zur Inklusion der Jugend in Parteien;
3. über den Women, Peace and Humanitarian Fund die Teilhabe von Frauen mit einem Beitrag i. H. v. zwei Mio. Euro gefördert;
4. zwei Trainings für Journalistinnen und Journalisten gefördert, um die Rolle des Journalismus im Demokratisierungsprozess zu stärken;
5. sich mit sechs Polizistinnen und Polizisten personell und mit einem Beitrag von ca. fünf Mio. Euro für die sog. Good Offices finanziell an der politischen VN-Mission zur Unterstützung der Transition (UNITAMS) beteiligt und das OHCHR-Büro mit über eine Mio. EUR finanziell unterstützt.