Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visa und Einreise

11.09.2022 - Artikel

Willkommen in Deutschland!

Aktuelle Informationen

Die deutsche Botschaft Khartum ist bis auf Weiteres geschlossen. Terminbuchungen sind derzeit leider nicht möglich.

Aufgrund der Schließung der Deutschen Botschaft in Khartum für den Publikumsverkehr können Personen, die ihren Wohnsitz im Sudan haben, Visa (alle Reisezwecke) bis auf Weiteres an den Deutschen Botschaften in Addis Abeba, Kairo und Nairobi beantragen.

Bitte besuchen Sie die jeweiligen Webseiten der Botschaften für mehr Informationen bezüglich der dortigen Terminbuchung zur Visumbeantragung.

Die Voraussetzungen zur Visumantragstellung und die gesetzlichen Grundlagen für eine solche Antragstellung bleiben unverändert.

Hinsichtlich der für Ihren jeweiligen Reisezweck vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte weiterhin auf der Webseite der Deutschen Botschaft Khartum.

IOM/FAP (Family Assistance Program) steht in Teilen Sudans Personen, welche einen Familiennachzug zum Schutzberechtigen in Deutschland planen, weiterhin beratend zur Seite.

Informationen finden Sie auf der unten genannten Facebook Seite von IOM/FAP.

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zur Visumbeantragung finden Sie hier.

Abhängig von Ihrem Reisezweck und der Dauer des geplanten Aufenthalts in Deutschland benötigen Sie entweder ein Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt oder ein nationales Visum für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen. Möchten Sie also nur für kurze Zeit nach Deutschland, z.B. als Tourist? Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt, z.B. zum Zwecke des Familiennachzugs oder zum Studium? Der Visa-Navigator hilft Ihnen weiter.

Schengen-Visa

Ein Schengen-Visum ermöglicht Ihnen einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen und ist in der Regel gültig für die Schengen-Staaten.
Nähere Informationen zu den einzelnen Reisezwecken und den vorzulegenden Unterlagen finden Sie hier.

Nationale Visa

Wenn Sie planen sich längerfristig in Deutschland aufzuhalten, zum Beispiel zum Studieren oder zum Nachzug zu Ihren Familienangehörigen, benötigen Sie ein nationales Visum.
Nähere Informationen zu den einzelnen Reisezwecken und den vorzulegenden Unterlagen finden Sie hier.

Informationen für den Familiennachzug zum anerkannten Schutzberechtigten

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt die Familienangehörigen von in Deutschland lebenden Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. IOM hat zu diesem Zweck ein Zentrum in Khartum eröffnet. Alle Personen, die sich für einen Termin zum Nachzug zum Schutzberechtigten an der Botschaft Khartum registriert haben, gebeten mit IOM Kontakt aufzunehmen. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente vorgelegt werden. Die Abgabe der Antragsunterlagen sowie die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt direkt bei IOM Khartum. Durch den Besuch des IOM-Familienunterstützungszentrums kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden.

Erreichbarkeit IOM Khartum:
Geref West (Manshiya), House No. 138, Block G, Khartum / Sudan
Tel: +249 (0)187156100
E-mail: info.fap.sd@iom.int
Facebook: https://www.facebook.com/IOM.Family.Assistance.Programme/

Weitere Informationen

Kompass
Visa-Navigator© Colourbox

Welches Visum brauche ich für Deutschland?

Ich möchte nach Deutschland reisen, um dort meinen Urlaub zu verbringen, eine Messe zu besuchen, zu studieren, zu arbeiten oder zu meiner Familie nachzuziehen.

Welches Visum muss ich beantragen?

nach oben