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FAQ- Visaverfahren SUDAN
Wichtiger Hinweis
Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen, die in diesem Katalog bereits mit der entsprechenden Antwort aufgeführt sind, nicht individuell beantwortet werden.
Sollte Ihr Sachgebiet oder Ihre Frage nicht beantwortet sein, könne Sie mit der Botschaft Khartum über das Kontaktformular in Verbindung treten.
FAQ
Bei der Deutschen Botschaft Khartum eingereichte Reisepässe und andere Unterlagen können gegenwärtig nicht zurückgegeben werden. Die Botschaft ist für den Publikumsverkehr seit dem 16.04.2023 geschlossen.
Die laufenden Visumverfahren werden an der Botschaft Kairo und der Botschaft Addis Abeba weiterbearbeitet. Hier können auch Nachreichungen zu den jeweiligen Nachreichungszeiten angenommen werden. Bitte nennen Sie dazu immer den Barcode Ihres Antrages, sonst ist eine Zuordnung nicht möglich. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten über die Nachreichungszeiten.
Bis auf weiteres können Urkundenüberprüfungen im Sudan nicht neu eingeleitet, fortgesetzt oder abgeschlossen werden. Die Botschaft und die zuständigen Ausländerbehörden werden jeden Einzelfall prüfen und individuelle Lösungen suchen.„
Aufgrund der Schließung der Deutschen Botschaft in Khartum für den Publikumsverkehr können Personen, die ihren Wohnsitz im Sudan haben, ihren Visumantrag (sowohl für Schengen- als auch nationale Visa) bis auf Weiteres bei der Botschaft Kairo oder der Botschaft Addis Abeba stellen. Sollten Sie sich an einem anderen Ort mit deutscher Visastelle aufhalten, so kann Ihr Antrag in begründeten Ausnahmefällen auch dort gestellt werden.
Hinweise zur Terminbuchung und zum Visumverfahren bei der genannten Auslandsvertretungen finden Sie unter den folgenden Links:
Deutsche Botschaft Addis Abeba
Die Voraussetzungen zur Visumantragstellung und die gesetzlichen Grundlagen für eine solche Antragstellung bleiben unverändert.
Hinsichtlich der für Ihren jeweiligen Reisezweck vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte weiterhin auf der Webseite der Deutschen Botschaft Khartum.
Ein solcher Antrag kann nur bei den zuständigen Behörden in Deutschland erfolgen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - BAMF).
Wo Sie aktuell ein Visum beantragen können, finden Sie unter Punkt 3.
Für Informationen zu Asyl und Flüchtlingsstatus in Sudan, kontaktieren Sie bitte UNCHR Sudan.