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FAQ- Visaverfahren SUDAN
Wichtiger Hinweis
Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen, die in diesem Katalog bereits mit der entsprechenden Antwort aufgeführt sind, nicht individuell beantwortet werden.
Sollte Ihr Sachgebiet oder Ihre Frage nicht beantwortet sein, könne Sie mit der Botschaft Khartum über das Kontaktformular in Verbindung treten.
FAQ
Aktuell ruhen die im Sudan anhängigen Visaverfahren. Sollten Sie Dokumente zu laufenden Verfahren nachreichen wollen, so ist dies aktuell am besten über einen Stellvertreter bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland möglich. Das Auswärtige Amt arbeitet mit Hochdruck daran, Lösungen für die laufenden Visaverfahren zu finden. Dieser Prozess wird aber noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sollten die Antragsteller in der Zwischenzeit ihren Wohnort verlassen haben, so schicken sie bitte der Ausländerbehörde und der Botschaft Khartum Angaben zum neuen Aufenthaltsort und die neuen Kontaktdaten.
Bei der Deutschen Botschaft Khartum eingereichte Reisepässe und andere Unterlagen können gegenwärtig nicht zurückgegeben werden. Die Botschaft ist für den Publikumsverkehr seit dem 16.04.2023 geschlossen. Wann sich das ändern wird, ist ungewiss. Wir überprüfen, ob und wie wir die Passausgabe für alle Beteiligten so sicher wie möglich gestalten können, und werden Betroffene unterrichten, sobald eine Lösung gefunden ist. Es ist nicht möglich, ein Ersatzschreiben über den Verbleib eines Reisepasses an der Botschaft Khartum auszustellen.
Sobald sich Änderungen zu in Khartum laufenden Visaverfahren ergeben, werden diese Hinweise auch auf der Website der Botschaft Khartum veröffentlicht.
Sollten Sie sich nicht mehr in Sudan aufhalten, teilen Sie der Deutschen Botschaft Khartum und der Ausländerbehörde bitte Ihren aktuellen Aufenthaltsort und Kontaktdaten mit.
Die Botschaft wird versuchen eine individuelle Lösung zum Abschluss des Verfahrens bei einer anderen deutschen Visastelle zu finden.
Bei der Deutschen Botschaft Khartum eingereichte Reisepässe und andere Unterlagen können gegenwärtig nicht zurückgegeben werden. Die Botschaft ist für den Publikumsverkehr seit dem 16.04.2023 geschlossen. Wann sich das ändern wird, ist ungewiss. Wir überprüfen, ob und wie wir die Passausgabe für alle Beteiligten so sicher wie möglich gestalten können, und werden Betroffene unterrichten, sobald eine Lösung gefunden ist.
Sollte es Ihnen möglich sein, in der Zwischenzeit einen neuen Reisepass Ihres Heimatstaates zu erhalten, so nutzen Sie bitte diese Möglichkeit. Die abschließende Bearbeitung Ihres Visumantrags an einer deutschen Auslandsvertretung wird hierdurch verkürzt. Sofern es Ihnen nicht möglich ist einen neuen Pass zu beantragen, wird das Auswärtige Amt individuell prüfen, wie es Sie bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten unterstützen kann.
Sobald sich Änderungen zu in Khartum laufenden Visaverfahren ergeben, werden diese Hinweise auch auf der Website der Botschaft Khartum veröffentlicht.
Aufgrund der Schließung der Deutschen Botschaft in Khartum für den Publikumsverkehr können Personen, die ihren Wohnsitz im Sudan haben, ihren Visumantrag (sowohl für Schengen- als auch nationale Visa) bis auf Weiteres bei der Botschaft Kairo, der Botschaft Addis Abeba oder der Botschaft Nairobi stellen. Sollten Sie sich an einem anderen Ort mit deutscher Visastelle aufhalten, so kann Ihr Antrag in begründeten Ausnahmefällen auch dort gestellt werden.
Hinweise zur Terminbuchung und zum Visumverfahren bei der genannten Auslandsvertretungen finden Sie unter den folgenden Links:
Deutsche Botschaft Addis Abeba
Die Voraussetzungen zur Visumantragstellung und die gesetzlichen Grundlagen für eine solche Antragstellung bleiben unverändert.
Hinsichtlich der für Ihren jeweiligen Reisezweck vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte weiterhin auf der Webseite der Deutschen Botschaft Khartum.
Die Gültigkeit Ihres Schengen-Visums ist durch die aktuelle Situation im Sudan grundsätzlich nicht berührt.
Die Anreise in den Schengen-Raum ist vom Inhaber des Visums selbst zu organisieren. Eine Unterstützung durch die deutsche Botschaft ist nicht möglich.
Wir weisen Sie aber darauf hin, dass ein Schengen-Visum keine Garantie für die Einreise in den Schengen-Raum und/oder in das Bundesgebiet bietet. Ob die Voraussetzungen für die Einreise gem. Art. 6 Schengener Grenzkodex vorliegen, wird stets bei der Einreise durch die Grenzstelle geprüft. Sollten die Grenzbeamten bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass diese Voraussetzungen nicht (mehr) vorliegen, kann Ihnen die Einreise verwehrt werden.
Die Evakuierungen sind abgeschlossen. Jetzt noch in Sudan verbliebene deutsche Staatsangehörige und auch Personen mit deutschem Aufenthaltstitel, die aus Sudan ausreisen wollen, müssten ihre Ausreise eigenständig organisieren.
Die folgenden Hinweise spiegeln den Kenntnisstand zur Zeit der Veröffentlichung (25.06.2024) wider und sind ohne Gewähr:
Es besteht die Möglichkeit, von Port Sudan aus mit internationalen Flügen in die Region auszureisen oder auf dem Landweg in Nachbarstaaten. Die dort jeweils geltenden Einreisevorschriften beziehungsweise Visumerfordernisse sind zu beachten. Da die Lageentwicklung vor Ort schwer absehbar ist, wägen Sie das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort stets sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass eine Ausreise nach Deutschland grundsätzlich nur für die Personen möglich ist, die entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen gültigen deutschen Aufenthaltstitel besitzen. Für alle anderen Personen (einschließlich Familienangehörige von Personen mit deutschem Aufenthaltstitel) muss zunächst ein Visumverfahren durchlaufen werden. Die hierfür zuständigen Auslandsvertretungen sind unter Punkt 3 genannt.
Lesen Sie bitte auch die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu Sudan.
Sie können angeforderte oder fehlende Unterlagen/ Dokumente entweder per Mail als .PDF-Dokument an die Botschaft Khartum senden oder diese bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einreichen.
Bitte teilen Sie immer Ihren vollständigen Namen, Passnummer, Geburtsdatum und falls bekannt die fünfstellige Antragsnummer mit. Wählen Sie für entsprechende E-Mails bitte einen aussagekräftigen Betreff wie z.B. „Visa-Unterlagen zu [Antragsnummer; Name]“, damit diese schneller zugeordnet werden können.
Bitte erkundigen Sie sich bei der sudanesischen Botschaft an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort, ob eine Ausstellung der geforderten Urkunden dort möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so tragen Sie die Gründe der Nichtbeibringung der geforderten Dokumente im Visumverfahren vor.
Die Visastellen sind bemüht, individuelle Lösungen für diese Fälle anzubieten. Je mehr Unterlagen Sie im Visumverfahren beibringen können, desto weniger Zeit wird die Bearbeitung Ihres Visumantrags voraussichtlich in Anspruch nehmen.
Das Auswärtige Amt und die Botschaft Khartum sind sich dieser Situation bewusst. In laufenden Visumverfahren, Visumanträge welche vor Schließung der Botschaft in Khartum gestellt wurden, wird bis auf Weiteres auf die Vorlage von A1 Zertifikaten verzichtet.
Für Neuanträge bitten wir Sie, bereits vorhandene A1 Zertifikate vorzulegen. Sollten Sie eine solche Prüfung noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben, so schildern Sie bei Antragstellung bitte ihre bisherigen Bemühungen zur Erlangung von Sprachkenntnissen. In der Regel können Sie den Antrag auch ohne das A1-Zertifikat stellen, werden aber aufgefordert werden, während des laufenden Visumverfahrens weitere Bemühungen zum Spracherwerb und zum Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse zu unternehmen.
Bis auf weiteres können Urkundenüberprüfungen im Sudan nicht fortgesetzt werden. Die Botschaft und die zuständigen Ausländerbehörden werden jeden Einzelfall prüfen und individuelle Lösungen suchen. Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Prozess Zeit in Anspruch nimmt. Sie werden zu gegebener Zeit von uns kontaktiert.
Bitte kontaktieren Sie hier die Botschaft Khartum. Sie erhalten dann nähere Informationen.
Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Fristen.
Auf die Rechtsbehelfsbelehrung am Endes des Ablehnungsbescheids wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der aktuellen Situation zu einer längeren Bearbeitungszeit der Remonstration kommen kann.
Ein solcher Antrag kann nur bei den zuständigen Behörden in Deutschland erfolgen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - BAMF).
Falls Sie ein Visum beantragen möchten, besuchen Sie bitte die Webseite der Botschaft Khartum. Dort werden die jeweils benötigten Dokumente aufgezählt.
Wo Sie aktuell ein Visum beantragen können, finden Sie unter Punkt 3.
Für Informationen zu Asyl und Flüchtlingsstatus in Sudan, kontaktieren Sie bitte UNCHR Sudan.