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Pässe und Ausweise
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Aktuelle Informationen:
Die Deutsche Botschaft Khartum ist bis auf Weiteres geschlossen.
Aufgrund der Schließung der Deutschen Botschaft in Khartum für den Publikumsverkehr können Personen, die ihren Wohnsitz im Sudan haben, Deutsche Reisepässe bei der Botschaft Kairo beantragen.
Informationen zur Terminbuchung in Kairo finden Sie auf der Webeseite der Deutschen Botschaft Kairo.
Eine Passbeantragung ist, gegen die Zahlung eines Unzuständigkeitszuschlags, auch bei anderen deutschen Auslandsvertretungen möglich.
Allgemeine Hinweise
Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann.
ePass
Am 1. März 2017 wurde die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der bisherige Reisepass verliert nicht seine Gültigkeit und kann bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums weiterhin für Reisen in das Ausland verwendet werden.
Der elektronische Reisepass (ePass mit bordeauxrotem Einband) ist zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Der ePass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden.
Kinderreisepass
Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass. Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig (ab 01.01.2021) und wird höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert. Er wird allerdings von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (z. B. USA). Sollten Sie mit einem Kinderreisepass verreisen wollen, kontrollieren Sie bitte unter dem Stichwort Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, ob die Bestimmungen Ihres Reiselandes die Einreise von Kindern mit Kinderreisepässen zulassen.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Seit diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Personalausweis
Die Deutsche Botschaft Khartum bietet keine Dienste einer Personalausweisbehörde an. Zuständige Auslandsvertretungen für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Konsularbezirk der Botschaft Khartum ist die Deutsche Botschaft Kairo.
Pass-/Ausweisverlust
Im Falle des Verlustes von Ausweispapieren stellt die Botschaft Khartum einen Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus. Dieses Dokument wird für die Dauer der Rückreise nach Deutschland , ggf. via Transitstaaten, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert oder eine Weiterreise in andere Länder geplant ist, kann die Botschaft auch einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausstellen.
Fotokopien der verlorenen Ausweispapiere und eine polizeiliche Verlustanzeige erleichtern die Ausstellung des Passersatzes und auch Rückfragen bei Ihrer Passbehörde in Deutschland. Da an Wochenenden und Feiertagen Behörden in Deutschland für die erforderlichen Rückfragen nicht erreichbar sind, müssen Sie damit rechnen, dass eine Ausstellung erst am nächsten Werktag möglich ist.
Einige Staaten verlangen für die Ausreise den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr. In diesen Fällen muss bei Passverlust ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden, was die Weiterreise zusätzlich verzögern kann.
Wohnortänderung
Die Änderung Ihres Wohnortes in Ihrem Reisepass können Sie persönlich bei der Botschaft Khartum erledigen. Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit zu Ihrem Termin an der Botschaft:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis im Original
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland
- Adressnachweis für den Sudan (z.B. Eigentumsbescheinigung, Mietvertrag oder Kontoauszug)
Die Wohnortänderung im Reisepass ist kostenfrei.
Beantragung eines deutschen Reisepasses
Sollten Sie ein neues Ausweisdokument benötigen, weil Ihr Bisheriges entweder bald ablaufen wird, verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, können Sie ein neues Dokument bei der deutschen Botschaft in Khartum beantragen.
Die Botschaft Khartum kann Ihnen folgende Dokumente ausstellen:
- Biometrischer Reisepass
- Vorläufiger Reisepass
- Kinderreisepass (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)
- Reiseausweis als Passersatz (Notfallausweis zur Rückkehr nach Deutschland)
Die Botschaft Khartum ist die zuständige Behörde für deutsche Staatsangehörige, die in Sudan leben und in Deutschland abgemeldet sind.
Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, jedoch aufgrund besonderer Umstände nicht in der Lage, den Antrag an Ihrem deutschen Wohnort zu stellen, kann die Botschaft mit schriftlicher Ermächtigung der zuständigen deutschen Passbehörde tätig werden. Es fallen in diesem Fall höhere Gebühren an (Unzuständigkeitszuschlag). Die Botschaft stellt die notwendige Anfrage um Ermächtigung nach Annahme des Antrags selbst an die zuständige Passbehörde. Nach Eingang der Ermächtigung erfolgt die weitere Bearbeitung ohne gesonderte Mitteilung an den Antragsteller. Die Bearbeitungszeit hängt in diesem Fall auch von der Geschwindigkeit ab, mit der die Passbehörde in Deutschland die Ermächtigung erteilt.
Kinderreisepässe können einmal um ein Jahr verlängert werden. Damit eine Verlängerung möglich ist, muss der Pass zum Zeitpunkt der Vorsprache an der Botschaft noch gültig sein. Erfolgt die Beantragung der Verlängerung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, oder wurde der Kinderreisepass bereits einmal verlängert, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Eine Verlängerung anderer Ausweisdokumente ist nicht möglich; bei deren Ablauf muss stets ein neues Ausweisdokument beantragt werden.
Gebühren Reisepässe (§ 15 PassV)
Biometrischer Reisepass (über 24 Jahren): 85,00 Euro
Biometrischer Reisepass (unter 24 Jahren): 60,00 Euro
Express-Zuschlag: 35,00 Euro
Zuschlag für einen Pass mit 48 Seiten: 25,00 Euro
Vorläufiger Reisepass: 40,00 Euro
Kinderreisepass: 30,00 Euro
Verlängerung Kinderreisepass um 1 Jahr: 10,00 Euro
Reiseausweis als Passersatz: 25,00 Euro
Die Gebühren sind bei Antragstellung, in Euro in bar zu entrichten. Eine Zahlung per Kreditkarte oder Überweisung ist leider nicht möglich.
Alle angegebenen Grundgebühren beinhalten den gesetzlichen Auslandszuschlag, der bei der Ausstellung von Pässen im Ausland immer zu erheben ist (§ 15 Absatz 3 PassV).
Der Unzuständigkeitszuschlag wird erhoben, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers in Deutschland oder einem anderen Land als Sudan liegt (§ 15 Absatz 2 PassV). Dabei wird die Grundgebühr des Passes (ohne Auslandszuschlag) verdoppelt. Dies gilt nicht für die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland.
Durch die Zahlung des Express-Zuschlags verkürzt sich die Lieferzeit von ca. 4 – 5 Wochen auf etwa 14 Tage. Bitte beachten Sie aber, dass diese Lieferzeit nicht garantiert werden kann. Aufgrund unterschiedlicher nicht planbarer Faktoren kann sie auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Botschaft Khartum kann darauf keinen Einfluss nehmen.
Persönliches Erscheinen, Minderjährige & Vollmachten
Die Antragstellung auf Ausstellung eines Passes kann nur höchstpersönlich durch den Passbewerber erfolgen. Die Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Ausnahmen davon sind nicht möglich.
Ist für eine handlungsunfähige Person eine Betreuung angeordnet worden, wird der Antrag durch den Betreuer unter Vorlage einer öffentlich beglaubigten oder beurkundeten Vollmacht gestellt. Sowohl die betreute Person als auch der Betreuer müssen persönlich erscheinen.
Wird ein Antrag für einen minderjährigen Passbewerber (unter 18 Jahren) gestellt, muss dieser ebenfalls persönlich in Begleitung beider sorgeberechtigen Eltern erscheinen. Sofern einer der beiden Sorgeberechtigten nicht erscheinen kann, kann dieser dem anderen Sorgeberechtigten, unter Beifügung einer Passkopie, eine formlose Vollmacht zur alleinigen Beantragung ausstellen.
Antragstellung
Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses können Sie nur mit einem Termin in der Passstelle einreichen.
Die Buchung eines Termins erfolgt über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft. Bitte registrieren Sie sich und buchen in der entsprechenden Kategorie einen Termin nach Ihrem Wunsch.
Sollten keine Termine sichtbar sein, sind diese zu dem Zeitpunkt ausgebucht. Neue Termine werden regelmäßig freigeschaltet.
Achtung: Sollte es sich um die Erstausstellung eines Reisepasses für ein Kind handeln, das noch keinen eigenen Geburtsnamen besitzt (z.B. wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen), muss für das Kind eine Namenserklärung abgegeben werden.
Unterlagen
Bei Antragstellung sind grundsätzlich alle Tatsachen anzugeben und alle Nachweise zu erbringen, die zur Feststellung der Identität, der deutschen Staatsangehörigkeit und der einzutragenden Daten sowie der Namensführung erforderlich sind.
In jedem Fall müssen daher die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- ausgefülltes Passantragsformular (Erwachsene / Minderjährige)
- den bisherigen Reisepass
- zwei biometrische Passbilder, nicht älter als 6 Monate
- Geburtsurkunde des Passbewerbers
Bei Anträgen für minderjährige Passbewerber sind zusätzlich beizubringen:
- Heiratsurkunde der Eltern oder, bei Geburt des Kindes außerhalb der Ehe, Nachweis der Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
- Geburtsurkunden beider Eltern
- Ist ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht bei der Antragstellung anwesend, eine Vollmacht dieses Elternteils
- Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, das Scheidungsurteil mit Vermerk über das Sorgerecht
- Pässe der Eltern des Passbewerbers
Falls relevant, sind folgende Unterlagen bei allen Antragstellern vorzulegen:
- Nachweis der Abmeldung vom letzten innerdeutschen Wohnsitz, sofern der Wohnsitz inzwischen Sudan ist, aber der im bisherigen Pass eingetragene Wohnort noch in Deutschland liegt
- Ehe- bzw. Scheidungsurkunde des Passbewerbers
- Nachweis über die Namensführung nach erfolgter Namensänderung – z.B. nach Eheschließung oder Einbürgerung
- Einbürgerungsurkunde bei der Ausstellung eines ersten deutschen Passes nach der Einbürgerung
- Promotionsurkunde, wenn der akademische Grad in den Pass eingetragen werden soll
Bitte legen Sie alle Unterlagen im Original und mit einer Kopie vor. Die Erstellung von Kopien ist in der Botschaft nicht möglich.
Alle erforderlichen sudanesischen (oder anderen ausländischen) Urkunden müssen bei Antragstellung in übersetzter Form vorgelegt werden. Da die Legalisation sudanesischer Urkunden seit 2016 ausgesetzt ist, kann es im Einzelfall notwendig sein eine anwaltliche Urkundenüberprüfung der vorgelegten sudanesischen Urkunden durchzuführen.
Abholung
Sobald ihr Pass bei der Botschaft Khartum eingetroffen ist, werden wir Sie kontaktieren um einen Termin für die Abholung zu vereinbaren.
Bitte legen Sie bei Abholung Ihren bisherigen Reisepass vor, damit dieser entwertet werden kann. Wenn Sie wünschen, können Sie den entwerteten Pass als Andenken behalten.
Die Abholung eines Reisepasses für eine minderjährige Person kann auch durch nur einen sorgeberechtigten Elternteil erledigt werden. Eine Vollmacht des anderen Elternteils ist nicht erforderlich.
Können Sie nicht persönlich erscheinen, kann die Abholung des Reisepasses auch durch einen Bevollmächtigten geschehen. Die erscheinende Person benötigt eine formlose schriftliche Vollmacht von Ihnen und muss Ihren bisherigen Pass zwecks Entwertung vorlegen. Bei Pässen für Minderjährige genügt die Vollmacht eines sorgeberechtigten Elternteils.