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Beglaubigung von Kopien und Unterschriften

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

01.12.2017 - Artikel

Beglaubigung von Kopien und Unterschriften


Wichtiger Hinweis:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft in der aktuellen Lage bis auf weiteres nur einen sehr eingeschränkten Dienstbetrieb aufrechterhalten kann. Diese Maßnahme dient dem gesundheitlichen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne die eine Hilfe in Notfällen nicht mehr möglich wäre.

Die Botschaft wird Termine zur persönlichen Vorsprache in dem Rahmen anbieten, wie die Entwicklung der Pandemie im Sudan dies zulässt. Wir hoffen, dass es schnell möglich sein wird, wieder zur Normalität zurückzukehren.

Kopiebeglaubigung

- Original Urkunden, wenn möglich nicht laminiert
- Kopien werden durch die Botschaft angefertigt

Unterschriftsbeglaubigung

- bringen Sie unbedingt Ihren Ausweis oder Reisepass mit
- die Unterschrift wird erst im Beisein des Konsularbeamten geleistet, bitte unterschreiben Sie Dokumente nicht vorher!

Terminbuchung

Wenn Sie Kopien oder Ihre Unterschrift beglaubigen lassen möchten, buchen Sie bitte einen Termin in der entsprechenden Kategorie über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft.

Gebühren

Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Weitere Informationen zum geänderte Gebührenrecht finden Sie hier.

Pro Beglaubigungsvorgang fallen folgende Gebühren an:

- Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien): 23,22 €
- Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts): 56,43 €
- Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen: 79,57 €



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