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Visa und Einreise während der Corona-Pandemie

29.06.2022 - Artikel

Informationen zu den Einreise- und Quarantänebestimmungen bei Reisen nach Deutschland während der Corona-Pandemie

Aufhebung der COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland ab 11.06.2022

Ab Samstag, 11.06.2022, 0.00h CET, werden sämtliche COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland vorläufig aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt sind Einreisen nach Deutschland wieder zu allen Reisezwecken zulässig (auch zu Tourismus- und Besuchsreisen). Für die Einreise nach Deutschland ist keine Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder Testnachweises mehr erforderlich.

Bei den deutschen Auslandsvertretungen können für die Einreise nach Deutschland erforderliche Visa wieder zu allen Reisezwecken beantragt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es bei der Erteilung von Visa unter Umständen zu Verzögerungen kommen.

Dienstbetrieb der Botschaft

Der reguläre Besucherverkehr der Botschaft Khartum ist als Infektionsschutzmaßnahme weiterhin nur eingeschränkt möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Deutsche Botschaft in der aktuellen Lage bis auf weiteres nur einen sehr eingeschränkten Dienstbetrieb aufrechterhalten kann.  Diese Maßnahme dient dem gesundheitlichen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne die eine Hilfe in Notfällen nicht mehr möglich wäre.

Visaantragsannahme

Die Botschaft wird Termine zur persönlichen Vorsprache in dem Rahmen anbieten, wie die Entwicklung der Pandemie im Sudan dies zulässt. Wir hoffen, dass es schnell möglich sein wird, wieder zur Normalität zurückzukehren. Termine können über das Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts gebucht werden.

Informationen zu den verschiedenen Visakategorien, Merkblätter, Antragsformulare und Hinweise zur Terminbuchung finden Sie hier.

Einlassregelungen der Botschaft

Bitte beachten Sie folgende Einlassregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie:

Zum Termin kann grundsätzlich nur der/die Antragsteller*in selbst eingelassen werden, bei minderjährigen Antragstellern zusätzlich die Sorgeberechtigten. Hilfsbedürfte Antragsteller können eine Begleitperson mitbringen.

Der Einlass wird nur mit korrekt getragenem Mund-Nasenschutz und Handschuhen sowie nach Messung der Körpertemperatur gestattet. Bitte halten Sie vor und in der Botschaft jederzeit den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein. Bei erhöhter Körpertemperatur oder anderen sichtbaren Krankheitsanzeichen kann der Einlass verweigert werden. Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Sicherheitspersonals der Botschaft, ein Zuwiderhandeln kann dazu führen, dass Sie nicht eingelassen werden oder das Gebäude verlassen müssen.

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