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Nationale Visa
Für einen langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Antrag vorbereiten
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:
- Alle nicht deutsch oder englisch- sprachigen Dokumente müssen mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Anerkannt werden ausschließlich Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern
- Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus und bringen Sie einen Ausdruck zum Termin mit:
Antragsformular für ein nationales Visum - Weitere Unterlagen und Informationen:
Mustertafel für biometrische Passfotos
Informationen zum Sperrkonto (Studenten)
Erklärung bei Fehlen amtlicher Dokumente und Urkunden für eritreische Staatsangehörige - Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:
Familiennachzug zum anerkannten Schutzberechtigten
Familiennachzug zum Ehegatten
Familiennachzug zum Elternteil
Familiennachzug zum deutschen Kind
Studium
Anerkennung ausländische Berufsqualifikation in Heilberufen (Ärzte und Krankenpfleger) - Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Zum Terminvergabesystem geht es hier. Zum Terminvergabesystem für den Nachzug zum subsidiär Schutzberechtigten geht es hier.
Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 18. September 2022 alle anfallenden Gebühren ausschließlich in EURO und in bar (nicht mehr in SDG) zu zahlen sind. Akzeptiert werden ausschließlich 5, 10, 20, 50 oder 100 Euro Noten.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten, bei Anträgen auf Familienzusammenführung auch länger, möglich. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Informationen erforderlich sein, wird sich die Visastelle direkt mit den Antragstellern bzw. Bevollmächtigten in Verbindung setzen Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.
Rückgabe des Passes
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie telefonisch informiert.
Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie in den FAQs.
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Informationen für den Familiennachzug zum anerkannten Schutzberechtigten
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt die Familienangehörigen von in Deutschland lebenden Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. IOM hat zu diesem Zweck ein Zentrum in Kassala und Gadarif eröffnet. Alle Personen, die sich für einen Termin zum Nachzug zum Schutzberechtigten an der Botschaft Khartum registriert haben, wird gebeten mit IOM Kontakt aufzunehmen. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente vorgelegt werden. Durch den Besuch des IOM-Familienunterstützungszentrums kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden.
Erreichbarkeit IOM:
Tel. (für Äthiopien): +251115181310
E-Mail: info.fap.sd@iom.int
Facebook: https://www.facebook.com/IOM.Family.Assistance.Programme/
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Weitere Informationen
Gut möglich, dass Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Bitte schauen Sie sich daher diese Fragen genau an, bevor Sie sich persönlich an die Auslandsvertretung wenden. Vielen Dank!