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Schengen-Visa

11.09.2022 - Artikel

Für einen kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Schengen Visum
Schengen Visum© colourbox




Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.
In Vertretung bearbeitet die Deutsche Botschaft Khartum auch Anträge für Kurzaufenthalte mit dem  Hauptreiseziel Ungarn und Estland.
(Wo muss ich mein Visum beantragen? Was ist der Schengen-Raum? Wer benötigt ein Schengen-Visum? Siehe FAQ)
Hinweise zur Notwendigkeit eines Flughafentransitvisums finden Sie im dazugehörigen Merkblatt.

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate und spätestens 15 Tage vor Antritt der geplanten Reise stellen. In der Hauptsaison (Mai bis September) kann es zu Wartezeiten von mehreren Wochen kommen. Bitte buchen Sie also rechtzeitig vor Ihrer geplanten Reise einen Termin. Vorgezogene Sondertermine werden nur in absoluten Ausnahmefällen vergeben, wenn nachweislich und überzeugend das Bestehen einer Gefahr für Leib und Leben dargelegt werden kann. Auf der Grundlage des für alle Antragsteller geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes kann eine Ungleichbehandlung nur dann erfolgen, wenn die Lebensumstände signifikant anders  sind als bei der Mehrheit der Antragsteller. Bitte wenden Sie sich dazu an die Visastelle der Botschaft über das Kontaktformular.

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 18. September 2022 alle anfallenden Gebühren ausschließlich in EURO und in bar (nicht mehr in SDG) zu zahlen sind. Akzeptiert werden ausschließlich 5, 10, 20, 50 oder 100 Euro Noten.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert das 14 Arbeitstage. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass innerhalb von 2 Arbeitstagen abholen. Das voraussichtliche Datum zur Abholung  finden Sie auf dem Quittungsbeleg, der Ihnen bei persönlicher Vorsprache ausgehändigt wird. Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie in den FAQs.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise! Die endgültige Entscheidung erfolgt bei der Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Bei Einreise in das Schengen-Gebiet werden Sie von der Grenzpolizei um Vorlage Ihres Passes mit dem gültigen Visum gebeten. Zusätzlich ist es möglich, dass von Ihnen die Vorlage weiterer reisebegründenden Unterlagen verlangt wird. Hierunter fallen zum Beispiel der Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel, Informationen über die Dauer und den Zweck des Aufenthalts sowie der Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.

Weitere Informationen

Gut möglich, dass Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Bitte schauen Sie sich daher diese Fragen genau an, bevor Sie sich persönlich an die Auslandsvertretung wenden. Vielen Dank!

Häufige Fragen zum Thema Visum

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